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Fotos auf der Website: Was man besser lassen sollte!

(Beitrag vom 29.01.2010)

Wichtiger Hinweis:
Hier findet keine Rechtsberatung statt und ich bin auch kein Jurist!
Das sind private Hinweise für Webmaster aus der Erfahrungskiste!

Bei der Einbindung von Bildern in eine Website sind einige, sehr wichtige Bestimmungen zu beachten! Zuerst einmal ist es verboten Bilder (so wie auch Texte) von anderen Websites zu Kopieren und diese dann auf der eigenen Seite zu veröffentlichen. Dort können Sie sehr ernsthaft in Schwierigkeiten geraten. Es gilt in jedem Fall die Urheberrechte zu beachten.

Sofern ein Webmaster seine Fotos selbst geschossen hat, ist er bezüglich der Urheberrechte auf der sicheren Seite, jedoch nicht was den Inhalt der Bilder betrifft. Es gilt die Rechte anderer zu beachten. Hinzu kommen noch regionale Unterschiede. Was in Deutschland gängige Praxis ist, kann in anderen Staaten (auch innerhalb der EU) verboten sein.

Es gibt in unserem Land eine so genannte Panoramafreiheit. Alle Gebäude, die im normalen Verkehr gesehen werden können, dürfen auch fotografiert und veröffentlicht werden. Wenn man aber für ein Foto offensichtliche Hindernisse wie beispielsweise einen Sichtschutz überwindet ist das schon illegal. Die Bockleiter muss also zuhause bleiben.
Ein Foto mit einem superzoom-Objektiv von einer Villa die weit entfernt ist kann ebenfalls nicht veröffentlicht werden.
Ein Foto von einem Garten von einem Nebengebäude aus darf nicht veröffentlicht werden, auch wenn Sie eine Erlaubnis zum Betreten des Aufnahmestandortes haben.

Aufnahmen innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise innerhalb eines Museums, sollten grundsätzlich nur mit schriftlicher Erlaubnis veröffentlicht werden. Innerhalb der Gebäude zählt das Hausrecht.

Luftaufnahmen sind ein Kapitel für sich. Sie sind genehmigungsfrei, dürfen aber nur veröffentlicht werden, wenn durch sie keine Gefährdung der Sicherheit erfolgen kann.

Fotos von Verkehrsanlagen müssen durch den jeweiligen Verkehrsbetrieb genehmigt werden. Sie unterliegen deren Hausrecht.
Fotos von Bahnanlagen (auch Bahnhöfe) müssen von der Bahn genehmigt werden. Sie unterliegen ebenfalls deren Hausrecht.

Fotos von Fahrzeugen unterliegen der Panoramafreiheit, es empfiehlt sich jedoch dringend eine Autonummer unkenntlich zu machen.

Fotos von Personen

Werden Fotos von Personen veröffentlicht sind ihre Persönlichkeitsrechte zu beachten, das heißt Personen dürfen nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden.
Personen die sich zufällig in der Umgebung aufhalten oder Personen auf öffentlichen Versammlungen (Demos, Festumzüge ...) dürfen auf den Fotos mit veröffentlicht werden, aber eine Person darf nicht der Zweck der Aufnahme sein (also kein Porträt) und die Interessen der Personen dürfen nicht verletzt werden.
Fotos von öffentlichen Personen der Zeitgeschichte (z. B. Politiker) dürfen auch ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden, sofern Sie in Ausübung ihrer öffentlichen Funktion aufgenommen werden. Es ist allgemein verboten Fotos dieser Personen innerhalb ihres Privatlebens zu veröffentlichen.

Es gibt weiterhin Bestimmungen für Produktfotos, Logos, Karten, Bildschirmfotos, alte Werke usw. Auch wenn ein eigentliches Foto durch kein Urheberrecht eingeschränkt ist, kann deren Verwendung durch andere Rechte, beispielsweise einen Datenbankschutz eingeschränkt werden.

In Deutschland sind wir in einer verhältnismäßig großzügigen Lage, was das veröffentlichen von Fotos betrifft. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich jedoch immer auf ein Foto zu verzichten, sobald die Rechtslage nicht 100% eindeutig ist.


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